Masterstudium

 Termine und Zulassungsfristen
 Zulassung und erforderliche Dokumente
 ÖH-Beitrag / Studienbeitrag
 Formulare
 Kontakt & Information


Das Masterstudium ist ein ordentliches Studium und setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums voraus. Es umfasst 120 ECTS-AP. Dies entspricht einer Studiendauer von zwei Jahren bzw. vier Semestern. Das Masterstudium dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage des Bachelorstudiums. Den AbsolventInnen wird der akademische Grad des Masters gemäß dem jeweiligen Curriculum verliehen.

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Termine und Zulassungsfristen

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Folgende Anträge sind innerhalb der Allgemeinen Zulassungsfrist zu stellen:

  • Persönliche Zulassung zum ordentlichen Studium für StudienanfängerInnen, StudienwechslerInnen und Personen, die das Studium an der Universität wieder aufnehmen
  • Online Bewerbung zum Masterstudium für Nicht-EWR-BürgerInnen

 

Folgende Anträge sind ab Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist bis zum Ende der Nachfrist möglich:

  • Online Bewerbung  und persönliche Zulassung zum Masterstudium für EWR-BürgerInnen
  • Persönliche Zulassung zum Masterstudium für Nicht-EWR-BürgerInnen mit positiver Mitteilung
  • Zulassung zum außerordentlichen Studium (z.B. für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen im Rahmen der Vorbildung für die Studienberechtigungsprüfung, Universitätslehrgängen)
  • Beurlaubung
  • Mitbelegung (bei Studium an einer anderen österreichischen Universität)
  • Meldung der Fortsetzung des Studiums an der Universität Innsbruck bei Einzahlung an einer anderen österreichischen Universität
  • Einzahlung von Studien-/ÖH-Beitrag

 

Ausnahmen von der allgemeinen Zulassungsfrist

  • Studien mit Aufnahmeverfahren und Ergänzungsprüfungen.
  • Zivil- und Präsenzdiener, Ableistung freiwilliges soziales Jahr: Die Zulassung ist auch für Zivil- und Präsenzdiener sowie bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres möglich, sofern zum 31. August bzw. 31. Jänner der Dienst geleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nicht angetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochen wurde.
  • Unvorhergesehenes/unabwendbares Ereignis: Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können auch in der Nachfrist, auf Antrag die Zulassung durchführen.
  • Berufstätigkeit, Praktika: Personen, die nachweislich auf Grund von Berufstätigkeit oder Praktika daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen, können dies auch in der Nachfrist tun.
  • Auslandsaufenthalt: Personen, die nachweislich auf Grund eines Auslandsaufenthaltes aus zwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einen Antrag zu stellen.

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Zulassung und erforderliche Dokumente

EWR¹ BürgerInnen:

Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist eine verpflichtende Online-Bewerbung notwendig. Dabei werden neben den persönlichen Daten auch die erforderlichen Dokumente hochgeladen. Eine Online-Bewerbung für das Wintersemester ist bis zum 5. September und für das Sommersemester bis zum 5. Feber möglich.

Bitte beachten Sie jedoch, Ihre Online-Bewerbung für ein Masterstudium nicht kurz vor dem Ende der Zulassungsfrist einzureichen, da eine Zulassung im selben Semester aufgrund der Bearbeitungszeit von Anträgen nicht gewährleistet werden kann.

Wenn Sie bereits ein für die Zulassung zum Masterstudium fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck abgeschlossen haben, können Sie die Zulassung über das Studierendenportal LFU:online unter dem Menüpunkt "Meine Studienbewerbungen" beantragen.

Erforderliche Dokumente für die Online-Bewerbung von EWR1BürgerInnen:

  • Urkunde über den akademischen Grad
  • Bachelorabschlusszeugnis bei Abschlüssen aus Österreich und Deutschland
  • Akademisches Transkript (Liste über die absolvierten Prüfungsleistungen)
  • Diploma Supplement
  • Lebenslauf
  • gegebenenfalls Sprachnachweis (Englisch oder Deutsch)
  • gültiges Reisedokument
  • Passfoto
  • E-Card (falls vorhanden)

Fremdsprachige Dokumente bedürfen der deutschen oder englischen Übersetzung und müssen gegebenenfalls mit der korrekten Beglaubigung bestätigt hochgeladen werden.

 

Nicht-EWR¹ BürgerInnen und Staatenlose:

Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist eine verpflichtende Online-Bewerbung notwendig. Dabei werden neben den persönlichen Daten auch die erforderlichen Dokumente hochgeladen. Die Online-Bewerbung für das Wintersemester ist bis zum 15. Mai und für das Sommersemester bis zum 15. Oktober durchzuführen.

Für die Bewerbung zu deutschsprachigen Masterstudien, müssen bereits bei Antragsstellung Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 (nach GERS) nachgewiesen werden (Verordnung des Rektorats betreffend den Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß § 63 Abs.10b UG). Nähere Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie hier.

Für die Zulassung zu deutschsprachigen Masterstudien ist die bestandene Deutschsprachprüfung auf dem Niveau B2 (nach GERS) erforderlich (Vorstudienlehrgang).

Für die Bewerbung zu englischsprachigen Masterstudien, müssen bereits bei Antragsstellung Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden (nähere Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie hier).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen ausschließlich mit studienabschließenden Unterlagen erfolgen kann. Zwischenzeugnisse bzw. bestätigungen, vorläufige Transkripts etc. werden nicht akzeptiert.

Die vollständige Bewerbung wird von der Studienabteilung in der Reihenfolge des Einlangens überprüft. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Ansuchen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Mitteilung, mit der Sie sich während der Zulassungsfrist einschreiben können.

Die persönliche Einschreibung für angehende Studierende erfolgt während der Zulassungsfrist in der Studienabteilung.  Bitte bringen Sie die Mitteilung über das gewählte Studium sowie die benötigten Dokumente im Original und in Kopie mit.

Erforderliche Dokumente für die Online-Bewerbung von Nicht-EWR-BürgerInnen oder Staatenlosen: 

  • Urkunde über den akademischen Grad
  • Akademisches Transkript (Liste über die absolvierten Prüfungsleistungen)
  • Diploma Supplement (falls vorhanden)
  • Lebenslauf
  • gegebenenfalls Sprachnachweis (Englisch oder Deutsch)
  • gültiges Reisedokument
  • Passfoto

Fremdsprachige Dokumente bedürfen der deutschen oder englischen Übersetzung und müssen gegebenenfalls mit der korrekten Beglaubigung bestätigt hochgeladen werden.

  Informationen für Studienwerber/innen mit einem ausländischen Reifezeugnis finden Sie hier.  

¹ Zum EWR (=Europäischer Wirtschaftsraum) gehören die Mitgliedstaaten der EU (= Europäische Union) - Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern - und die EFTA-Staaten (=Europäische Freihandelsassoziation) - Liechtenstein, Island und Norwegen.


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ÖH-Beitrag / Studienbeitrag

Informationen zum ÖH-Beitrag bzw. zum Studienbeitrag finden Sie hier.


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Formulare und Merkblätter

Zulassung

  Formular "Meldungsblatt" (Anmeldung zum Studium, Studienabmeldung, Wechsel eines Studiums) 


Studienbeitrag

Anträge auf Erlass/ Rückerstattung von Studienbeiträgen sind über LFU:online zu stellen:

  Fachärztliche Bestätigung (Erkrankung)     

  Eidesstattliche Erklärung (Kinderbetreuung)

 

Beurlaubung

Beurlaubung


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Kontakt & Information

  Wichtige Informationen aus der Studienabteilung

 

Studienabteilung der Universität Innsbruck »
Innrain 52d/Erdgeschoß 
 

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Admission Foreign Students »


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